Unsere Hausordnung 2024/25

1.  Frühbetreuung von 7:15 – 7:45 Uhr

Kinder berufstätiger Eltern, die zur Frühbetreuung angemeldet sind, betreten das Schulhaus beim Eingang Schubertstraße und werden in den Räumen der Nachmittagsbetreuung von einer Gemeindekraft beaufsichtigt.

 

2.  Einlass und Beaufsichtigung ab 7:45 Uhr

Kinder, die nicht für die Frühbetreuung angemeldet und vor 7:45 Uhr bei der Schule sind, müssen vor der Schule warten und unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern. Ab 7:45 Uhr werden die Kinder in der Schule von den Lehrerinnen und Lehrern beaufsichtigt und dürfen das Schulareal erst wieder nach Unterrichtsschluss bzw. nach der vereinbarten Nachmittagsbetreuungszeit alleine verlassen.

 

3.  Unterrichtsbeginn 8:00 Uhr

Ermöglichen Sie Ihrem Kind durch rechtzeitiges Erscheinen in der Schule, dass es sich auf den Unterricht vorbereiten kann! Eltern werden gebeten, nur nach Terminvereinbarung am Vormittag in die Schule zu kommen, damit ungestörter Unterricht gewährleistet ist.

 

4.  Förderung der Selbständigkeit

Volksschulkinder sind aufgrund ihrer Entwicklung bereits in der Lage, die Schule alleine zu betreten, sich in der Garderobe eigenverantwortlich umzuziehen und selbstständig in die Klasse zu gehen. Auch nach Unterrichtsende verlassen die Kinder eigenständig die Schule. Es kommen alle alleine ins Gebäude und gehen auch alleine wieder hinaus. Auch bei Schlechtwetter warten Sie bitte außerhalb der Schule auf ihr Kind. Als geeigneter Treffpunkt bietet sich die Nebenfahrbahn als verkehrsfreie Zone an.

 

5.  Verkehrssituation vor der Schule

Ermöglichen Sie Ihrem Kind, aktiv am Verkehr teilzunehmen und zu Fuß zur Schule zu gehen. Das Gelände rund um unsere Schule ist eine Schulstraße. Bitte beachten Sie die geltenden Vorschriften.

 

6.  Hausschuhpflicht

Im gesamten Schulhaus besteht Hausschuhpflicht. Beim Nachhausgehen werden die Hausschuhe in einem eigenen Sackerl in der Garderobe aufbewahrt. Um Verwechslungen auszuschließen und verlorene Hausschuhe wiederzufinden, sollen Namen und Klasse auf beiden Hausschuhen stehen.

 

7.  Kopfbedeckung im Unterricht

ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

 

8.  Handy in der Schule

Ein Volksschulkind braucht in der Schule kein Handy. In dringenden Fällen werden die Eltern von der Lehrerin angerufen. Sollten Sie es in Ausnahmefällen für notwendig erachten, Ihrem Kind ein Handy mitzugeben, so muss es während des gesamten Aufenthalts in der Schule ausgeschaltet in der Schultasche sein.

Bei Veranstaltungen außerhalb der Schule dürfen die Kinder kein Handy mitnehmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass unerlaubte Fotos gemacht und vielleicht sogar gepostet werden. Sollte ein Kind dennoch mit einem Handy kommen, wird es für die Zeit des Ausflugs in der Direktion aufbewahrt und dem Kind anschließend wieder ausgehändigt.

Als Vorbild sollten auch Erwachsene in und vor der Schule das Handy nur zum Telefonieren verwenden.

 

9.  Smartwatch und andere digitale Kameras

 Kinder sollen in der Schule keine Art von digitalen Kameras bei sich tragen. So ist auszuschließen, dass Fotos unerlaubt gemacht und weiterverwendet werden können.

 

 

10. Versäumter Unterricht braucht Rücksprache mit der Lehrerin

Wenn ein Kind den Unterricht nicht besuchen kann, ist es am ersten Tag in der Früh per Schoolfox, Mail oder Anruf in der Direktion zu entschuldigen. Ansteckende Krankheiten und Lausbefall sind zu melden. Weiß man schon vorher, dass das Kind die Schule nicht besuchen kann, ist dies mit der Klassenlehrerin im Vorhinein abzuklären. In jedem Fall ist mit der Lehrerin zu besprechen, wie der versäumte Unterricht nachgeholt werden kann!

 

11. Vorzeitiges Entlassen aus dem Unterricht muss abgesprochen sein

Sollte ein Kind aus irgendwelchen Gründen (plötzliches Unwohlsein, Arztbesuch, …) den Unterricht vorzeitig verlassen müssen, so muss es von der Schule abgeholt werden.

 

12. Erreichbarkeit der Lehrerin

Ab 7:45 Uhr und bis zum Ende des Unterrichts sind die Lehrerinnen und Lehrer für die Kinder da. Schoolfox-Nachrichten werden daher während dieser Zeit oft nicht gesehen. In dringenden Fällen ist die Direktion telefonisch erreichbar, bei Bedarf kann auf die Sprachbox gesprochen werden.

 

13. Wir begegnen einander höflich und wertschätzend

Grüßen, Achtung vor dem anderen und Rücksichtnahme lernt ein Kind am besten, wenn Schule und Elternhaus zusammenarbeiten. Wir sind die Vorbilder für Ihr Kind!

 

14.  Rauchverbot

Die Schule ist ein öffentliches Gebäude, es besteht daher auf dem gesamten Schulareal Rauchverbot. Dazu gehört auch der Bereich direkt vor dem Eingang. Beim Lüften strömt außerdem für die Kinder unangenehmer Zigarettengeruch in die Klassenzimmer. 

VS Berndorf

Margaretenplatz 5
2560 Berndorf

 

E-mail:

vs.berndorf@noeschule.at

Tel.:0676/ 848 22 53 62

 

Diese Kontaktangaben stehen  nur für schulische Angelegenheiten zur Verfügung!